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BFH, 18.01.1968 - V B 45/67 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdeführer - Verletzung materiellen Rechts - Künftige Veranlagungen
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 90, 369
- NJW 1968, 912
- DB 1968, 382
- BStBl II 1968, 98
Wird zitiert von ... (44) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 02.02.1967 - V B 1/66
Mitteilungspflicht hinsichtlich der Bedenken des Gerichts gegen die Zulässigkeit …
Auszug aus BFH, 18.01.1968 - V B 45/67
Dabei genügt es nicht, daß die Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den der Beschwerde zugrunde liegenden Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat; diese Voraussetzung ist vielmehr nur dann erfüllt, wenn die Rechtssache eine höchstrichterlich bisher noch nicht geklärte Rechtsfrage von grundsätzlicher, d. h. allgemeiner Bedeutung aufwirft" (Bundesverwaltungsgericht a. a. O., vgl. dazu auch den in der Stellungnahme des Beschwerdegegners genannten Beschluß des erkennenden Senats V B 1/66 vom 2. Februar 1967, BFH 88, 40, BStBl III 1967, 266).
- BFH, 23.07.2008 - VI B 78/07
Anforderungen an das Beschwerdevorbringen nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO
Denn das Darlegen, das schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von "erläutern" und "erklären" zu verstehen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Januar 1968 V B 45/67, BFHE 90, 369, BStBl II 1968, 98; BVerwG-Beschluss in NJW 1996, 1554, m.w.N.), verlangt es, derartige Mindestanforderungen an die Ausführungen zu stellen. - BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 362.95
Revision - Beschwerdebegründung - Verständlichkeit - Überschaubarkeit
Dabei verlangt das Darlegen - das schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von "erläutern" und "erklären" zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 11; BFH, Beschluß vom 18. Januar 1968 - V B 45/67 - BFHE 90, 369 [370]) - ebenso wie das gemäß § 133 Abs. 3 S. 3 VwGO erforderliche Bezeichnen ein Mindestmaß an Klarheit, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Ausführungen. - BVerwG, 27.03.2007 - 1 B 271.06
Revisionsverfahren, Darlegungserfordernis, Divergenzrüge, Verfahrensmangel, …
Dabei verlangt das Darlegen - das schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von "erläutern" und "erklären" zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11; BFH, Beschluss vom 18. Januar 1968 - V B 45/67 - BFHE 90, 369 ) - ebenso wie das gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderliche Bezeichnen ein Mindestmaß an Klarheit, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Ausführungen.
- BFH, 30.03.1983 - I B 9/83
Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …
Das besagt, daß der Beschwerdeführer mindestens konkret auf die Rechtsfrage und ihre Bedeutung über den Einzelfall hinaus eingehen muß (BFH-Beschluß vom 18. Januar 1968 V B 45/67, BFHE 90, 369, BStBl II 1968, 98). - BFH, 20.04.2010 - VI S 1/10
Mindestanforderungen an die Begründung einer Anhörungsrüge - Begriff "Darlegen" - …
Darlegen, das schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von "erläutern" und "erklären" zu verstehen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Januar 1968 V B 45/67, BFHE 90, 369, BStBl II 1968, 98; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 1995 9 B 362/95, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 1554, m.w.N.), heißt in diesem Zusammenhang: Schlüssig, substantiiert und nachvollziehbar darstellen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen der Rügeführer sich im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren (hier dem Beschwerdeverfahren VI B 115/09) nicht habe äußern können, welches entscheidungserhebliche Vorbringen des Rügeführers das Gericht unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe und woraus der Rügeführer dies meint folgern zu können (…z.B. BFH-Beschluss vom 26. November 2008 VII S 28/08, BFH/NV 2009, 409;… vgl. auch z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 133a Rz 12, m.w.N.). - BVerwG, 13.05.1996 - 9 B 174.96
Vorliegen von Revisionszulassungsgründen - Begründung einer …
Dabei verlangt das Darlegen - das schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von "erläutern" und "erklären" zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 11; BFH, Beschluß vom 18. Januar 1968 - V B 45/67 - BFHE 90, 369 ) - ebenso wie das gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderliche Bezeichnen ein Mindestmaß an Klarheit, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Ausführungen. - BFH, 03.11.2010 - X S 28/10
Wirkungen der Aufteilung einer Steuerschuld - Anforderungen an die Begründung …
Eine Darlegung, die schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von "erläutern" und "erklären" zu verstehen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Januar 1968 V B 45/67, BFHE 90, 369, BStBl II 1968, 98; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 1995 9 B 362/95, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 1554, m.w.N.), verlangt in diesem Zusammenhang die schlüssige, substantiierte und nachvollziehbare Darstellung, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen der Rügeführer sich im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren (hier dem Beschwerdeverfahren X B 21/10) nicht habe äußern können, welches entscheidungserhebliche Vorbringen des Rügeführers das Gericht unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe und woraus der Rügeführer dies meint folgern zu können (…z.B. BFH-Beschluss vom 26. November 2008 VII S 28/08, BFH/NV 2009, 409;… vgl. auch z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 133a Rz 12, m.w.N.). - BFH, 11.03.2009 - VI S 2/09
Begründungsanforderungen und Prüfungsumfang bei einer Anhörungsrüge
Darlegen, das schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von "erläutern" und "erklären" zu verstehen ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Januar 1968 V B 45/67, BFHE 90, 369, BStBl II 1968, 98; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 1995 9 B 362/95, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 1554, m.w.N.), heißt in diesem Zusammenhang: Schlüssig, substantiiert und nachvollziehbar darstellen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen der Rügeführer sich im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren (hier dem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren VI B 56/07) nicht habe äußern können, welches entscheidungserhebliche Vorbringen des Rügeführers das Gericht unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe und woraus der Rügeführer dies meint folgern zu können (…z.B. BFH-Beschluss vom 26. November 2008 VII S 28/08, BFH/NV 2009, 409;… vgl. auch z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 133a Rz 12, m.w.N.). - BFH, 05.02.2001 - VIII B 128/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung - Zulässigkeit - Grundsätzliche Bedeutung …
Des Weiteren muss der Beschwerdeführer konkret auf die Bedeutung der von ihm herausgestellten Frage für die Allgemeinheit eingehen (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Januar 1968 V B 45/67, BFHE 90, 369, BStBl II 1968, 98, ständige Rechtsprechung;… vgl. die Nachweise bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 61).Der damit gerügte materiell-rechtliche Mangel der Vorentscheidung reicht für die (schlüssige) Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nicht aus (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFHE 90, 369, BStBl II 1968, 98, ständige Rechtsprechung;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 62, m.w.N.).
- BVerwG, 30.09.2005 - 1 B 34.05
Voraussetzungen der Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von …
Dabei verlangt das Darlegen - das schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von "erläutern" und "erklären" zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11; BFH, Beschluss vom 18. Januar 1968 - V B 45/67 - BFHE 90, 369 ) - ebenso wie das gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderliche Bezeichnen ein Mindestmaß an Klarheit, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Ausführungen. - BVerwG, 30.09.2005 - 1 B 26.05
Anforderungen an die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung von …
- BFH, 21.08.1986 - V B 46/86
Befreiung von der Umsatzsteuer bei Vermittlungsleistungen im Reisegewerbe
- BFH, 29.07.1986 - V B 34/85
Voraussetzungen für das Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
- BVerwG, 21.02.2006 - 1 B 108.05
Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe in der …
- BVerwG, 07.12.1995 - 9 B 377.95
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Annahme einer …
- BFH, 11.12.1986 - V B 61/86
Entscheidung einer Rechtsfrage aufgrund ihrer grundsätzlichen Bedeutung
- BFH, 21.05.1992 - VIII B 76/91
Anerkennung von Zinsen auf ein von einer Domizilgesellschaft ohne eigene …
- BFH, 03.05.2007 - VII B 350/06
Adressat einer Empfangsvollmacht
- BFH, 20.04.1977 - I B 65/76
Hausgewerbetreibender - Selbstabführung vor Arbeitgeberanteilen zur …
- FG Köln, 26.02.2004 - 2 K 1993/02
Auskunftsersuchen
- BFH, 06.06.2001 - XI B 130/99
Zugangsvermutung - Bekanntgabe - Verwaltungsakt - Versendung - Abgabenrecht - …
- BFH, 07.12.1994 - II B 179/93
Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Unterlassen des Beweisantritts von …
- BFH, 14.12.1987 - V B 77/87
Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verfahrensmangels
- BFH, 03.02.1987 - V B 99/86
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde
- BFH, 17.05.2000 - VIII B 28/00
Begründungsanforderungen - Beschwerdefrist - Widereinsetzung
- BVerwG, 07.12.1995 - 9 B 675.95
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - …
- BFH, 20.11.1969 - I B 34/69
Klage eines Vereins - Bejahung der Steuerpflicht - Überprüfung der Rechtsfrage - …
- BVerwG, 07.05.1996 - 9 B 168.96
Voraussetzungen der Abweichungsrüge und der Verfahrensrüge - …
- BVerwG, 07.12.1995 - 9 B 639.95
Verwerfen einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Unzulässigkeit - Voraussetzungen …
- BFH, 13.05.1992 - II B 131/91
Substantiierte Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei …
- BFH, 17.05.1989 - II B 45/89
Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde
- BFH, 04.09.1996 - II B 6/96
- BFH, 14.09.1993 - VII B 5/93
Anwendbarkeit des § 27 Tabaksteuergesetz der Deutschen Demokratischen Republik …
- BFH, 02.11.1988 - II B 93/88
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
- BFH, 31.01.1989 - V B 162/88
Anforderungen an die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung einer Beschwerde …
- BFH, 24.05.1988 - V B 31/88
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
- BFH, 13.04.1988 - II B 193/87
Zulässigkeit einer Beschwerde
- BFH, 24.02.1987 - VII B 111/86
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- BFH, 29.07.1986 - V B 17/86
Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BFH, 13.08.1968 - VII B 170/67
Auslegung der Rechtsnorm - Grundsätzliche Bedeutung - Nichtzulassungsbeschwerde
- BFH, 12.01.1989 - V B 102/88
- BFH, 24.03.1986 - V B 58/85
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als Voraussetzung für …
- BFH, 25.07.1968 - V B 8/68
Keine fristgerechte Vorlage einer Vollmacht trotz deren Besitz durch den …
- BFH, 30.03.1971 - II B 53/70
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Gegenstand des …